Einkommensabsicherung

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufs­unfähig­keit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.

Die staatliche Einkommensabsicherung

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen 280.000 weitere Fälle hinzu. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufs­unfähig­keit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufs­unfähig­keitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38% GRUNDLAGEN des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen.

Die private Einkommensabsicherung

Eine private Einkommensabsicherung wird in der Regel mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung erfüllt. Diese zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn die versicherte Person zu mindestens 50% berufsunfähig ist, d.h. diese Ihren aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann. Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufs­unfähig­keit: „Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Eine Berufs­unfähig­keitsabsicherung sollte daher bei der Einkommensabsicherung an erster Stelle stehen. Weiter ergänzende Absicherungen können zudem eine Krankentagegeldversicherung, eine Dread Disease (Schwe­re Krank­hei­ten) Absicherung, Unfall­ver­si­che­rung, Pflege­ver­si­che­rung, Rentenversicherung, Risiko­lebens­ver­si­che­rung sein.

Der größte Vermögenswert wird zu oft vernachlässigt

Beispiel: Ein 35-jähriger Mann, mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 Euro und 13 Monatsgehältern, verdient bei einer Gehaltssteigerung von 2% p.a. in den nächsten 30 Jahren seines Arbeitslebens über 1,3 Mio. Euro!

Sichern Sie sich daher rechtzeitig ab.


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